Die
Gewässer rund um die Halbinsel Wittow sind ein beliebtes
Angelrevier. Die nördlichen, an die offene Ostsee angrenzenden
Küstenbereiche sind optimal zum angeln auf Aal, Plattfisch,
Dorsch, Hornhecht, Hering und Meerforelle, und zu bestimmten
Zeiten ziehen sogar die großen Ostseelachse an der Küste
vorbei.
Im südlichen Bereich ist Wittow von den Boddengewässern
begrenzt. Neben massenhaft Plötzen und Barsche werden
hier die großen Boddenhechte gefangen. An den tieferen
Stellen des Großen Jasmunder Boddens stehen auch Zander.
Hecht 113cm/9kg, M.Richter 2008
Gesetzliche Bestimmungen:
Für das Angeln in den Gewässern Mecklenburg Vorpommerns
benötigt man einen gültigen Fischereischein und
eine Angelerlaubnis. Bei Gewässern des Landesangelverbands
Mecklenburg Vorpommern muss man Mitglied im LAV sein, d.h.
einen Sportfischerpass und eine Angelberechtigung besitzen.
Sollte man kein Mitglied des LAV M-V sein, können auch
Gastberechtigungen erteilt werden. Für Privatgewässer
und Gewässer der Berufsfischerei benötigt man eine
entsprechende Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte. Gleiches
gilt für das Angeln in der Ostsee. Die notwendige Ostseeangelberechtigung
kostet 5 Euro / Tag, 10 Euro / Woche und 20 Euro / Jahr. Die
Gewässerkarten kann man bei den örtlichen Fischereibehörden,
in Angelläden, Zeltplätzen, Autobahnraststätten,
Touristeninformationen oder bei den entsprechenden Fischern
oder Gewässereignern kaufen.
Für Touristen wurde seit dem 01. Juli 2005 eine Ausnahmeregelung
erzielt. Die örtlichen Behörden können auf
Antrag einen befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein)
ausstellen. Dieser kann einmal innerhalb eines Kalenderjahres
erteilt werden und gilt für 28 aufeinander folgende Tage.
Der Antragsteller ist dazu verpflichtet, sich alle für
den Fischfang notwendigen Kenntnisse im Sinne der Broschüre
"Der zeitlich befristete Fischereischein in Mecklenburg
Vorpommern" anzueignen und die entsprechenden Bestimmungen
einzuhalten. Der Touristenfischereischein kostet 20 Euro.
Im Übrigen gelten die Regelungen des Fischereigesetzes
für M-V, die Binnenfischereiverordnung (BiFVO), die Küstenfischereiordnung
(KüFO) und das Landeswassergesetz M-V (LWaG).
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